Der Bund kniet nieder vor dem Handel und weicht die Deklarationspflicht für Pelze auf

Die geänderte Pelzdeklarationsverordnung beinhaltet auch einige begrüssenswerte Neuerungen. Wer in Zukunft Pelzprodukte kauft, soll wissen, ob es sich um echten Pelz oder Kunstpelz handelt. Soweit so gut.

 

20. Februar 2020
Der Bundesrat hat die geänderte Pelzdeklarationsverordnung verabschiedet - ab April müssen echte Pelze eindeutig und mit der Deklaration «Echtpelz» versehen sein. Auf diese Weise sollen auch Laien zwischen Kunst- und Echtpelz unterscheiden können. Das macht Sinn, da heutzutage Kunstpelz kaum mehr von Echtpelz zu unterscheiden ist.

Schwieriger wirds bei der Herkunftsdeklaration des Pelzes. Diese war bereits vor der Änderung der Deklarationspflicht zwingend - und bereitete vielen Verkaufsstellen Probleme. Auf Pelzauktionen, so heisst es in den Erläuterungen zur neuen Verordnung, würden den Einkäufern «nicht konsequent verlässliche Informationen über die Herkunft und Gewinnungsart der Pelze» weitergegeben.

Daher will der Bund künftig die Angabe «Herkunft unbekannt» ermöglichen.

Das ist für uns völlig unverständlich. Damit wird Tür und Tor für dem Import der billigsten Qualpelze geöffnet und die bestehende Deklarationspflicht massiv verwässert. Anstatt den Handel wegen mangelhafter Herkunftsangaben in die Pflicht zu nehmen, wird die Deklarationpflicht angepasst.

Wir bleiben dabei, es gibt keine Pelzprodukte ohne Tierleid!

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