Ihr Vermächtnis für mehr Tierwohl

Was geschieht mit meinem Nachlass? Wen möchte ich über meine Existenz hinaus berücksichtigen? Wer kümmert sich um mein geliebtes Haustier? Mit einem Testament legen Sie Ihren letzten Willen fest, vermeiden Unklarheiten und sorgen dafür, dass Menschen oder Tiere, die Ihnen am Herzen liegen, gut versorgt sind.

Dazu können Sie in Ihrem Testament Ihre freie Quote – also den frei verfügbaren Anteil Ihres Nachlasses nach Abzug der Pflichtteile – verteilen, an beliebige Personen oder auch gemeinnützige Organisationen wie ProTier. Erstellen Sie kein Testament, wird Ihr Erbe nach geltendem Erbrecht verteilt. Danach geht alles an Ihre verbliebenen gesetzlichen Erben oder an den Staat.

Das Schweizer Portal «DeinAdieu.ch» steht uns partnerschaftlich zur Seite‌

Die letzten Änderungen im Erbrecht

Seit 1. Januar 2023 können Sie freier über Ihr Vermögen verfügen. Folgende neue Bestimmungen sind ebenfalls in Kraft getreten:

  • Kein Pflichtteil mehr gegenüber den Eltern.
  • Der Pflichtteil für die Nachkommen wird auf 50 Prozent gesenkt.
  • Wenn Sie die neuen Möglichkeiten nutzen möchten, müssen Sie ein Testament oder einen Erbvertrag aufsetzen.
  • Nicht verheiratete Personen ohne Nachkommen können eine beliebige Person oder eine gemeinnützige Organisation vollumfänglich begünstigen.

Ihr Testament, Ihre Möglichkeiten

Ihr Testament ist Ihre persönliche Verfügung. Neben Ihrem persönlichen letzten Willen spielt aber auch die gesetzliche Regelung eine wichtige Rolle bei der Testamentserstellung.

Den gesetzlich geregelten Pflichtanteil berücksichtigen

Ihre Ehefrau oder Ihr Ehemann (oder eingetragene Partnerin bzw. Partner) sowie Ihre direkten Nachkommen haben vom Gesetz her Anrecht auf einen gesetzlichen Pflichtteil. Dieser liegt bei Ehegatten, eingetragenen Partnern und Kindern bei 50 Prozent Ihres Erbes. Unabhängig davon, ob es Ihr persönlicher Wille ist, müssen Sie diesen Teil vererben.

Die frei verfügbare Quote nach Ihren Wünschen verteilen

Ziehen Sie den Pflichtteil von Ihrem Nachlassvermögen (Summe aller Vermögenswerte abzüglich Schulden) ab, ergibt sich die frei verfügbare Quote, also der Anteil, den Sie in Ihrem Testament frei vererben können. Wie Sie Ihre frei verfügbare Quote aufteilen möchten, ist ganz allein Ihnen überlassen:

  • Sie können Partner:in oder Ehepartner:in einen komfortablen Lebensabend sichern.
  • Sie können Ihren Enkeln die Ausbildung finanzieren.
  • Sie können einzelne Vermögenswerte oder Gegenstände frei wählbaren Personen vermachen.
  • Sie können Organisationen wie ProTier – Stiftung für Tierschutz und Ethik begünstigen.

Wie Sie ProTier begünstigen können

Als Erb:in

Sie können ProTier als Erb:in einsetzen, indem Sie uns als Teil der Erb:innengemeinschaft für einen Anteil des Nachlasses vorsehen. Haben Sie keine Familie oder Pflichterb:innen, können Sie ProTier auch zur Alleinerbin machen. 

Als Vermächtnisnehmerin (Legat)

Möchten Sie uns einen bestimmten Geldbetrag oder Sachwert, zum Beispiel eine Immobilie, ein Kunstwerk oder Wertpapiere, hinterlassen, setzen Sie uns als Vermächtnisnehmerin in Ihrem Testament ein.

Als Begünstigte oder anteilige Nutzniesserin

Möchten Sie uns Anteile aus der Vorsorge oder Lebensversicherung übertragen, können Sie uns in Ihrem Testament als Begünstigte oder anteilige Nutzniesserin direkt in der Police einsetzen.

Mit Ihrer Testamentsspende engagieren Sie sich über Ihre irdische Existenz hinaus für das Tierwohl in der Schweiz. Als gemeinnützige Stiftung ermöglichen uns Zuwendungen aus Nachlassen, unsere Arbeit langfristig und nachhaltig weiterzuführen. Alle Nachlassspenden an ProTier sind steuerbefreit und können damit vollumfänglich für das Wohl der Tiere eingesetzt werden.

Gerne beraten wir Sie unverbindlich

Wir stehen Ihnen bei der Nachlassplanung gerne beratend zur Seite. Kontaktieren sie uns unverbindlich für ein persönliches Gespräch.

Ueli Vogel-Etienne

Ueli Vogel-Etienne

Rechtsanwalt und MediatorStiftungsrat