Revision Jagdgesetz
Situation
Das heute geltende Jagd und Schutzgesetz
Einstimmigkeit im Nationalrat, zwei Gegenstimmen im Ständerat: So kam das heute geltende JSG von 1986 zustande. Die Formel für den Erfolg des heutigen JSG ist einfach: Jagd bei den Kantonen, Schutz beim Bund. Knapp dreissig Jahre lang waren alle zufrieden: Jäger, Landwirte, Jagdverwalter, Naturschützer und die Bevölkerung. Jagd und Naturschutz arbeiteten eng und erfolgreich zusammen - für die Biodiversität, für die Wildtiere.
Hintergrund
Die Motion Engler
Obwohl Bestandsregulierungen bereits mit dem heutigen Gesetz möglich sind, reichte Stefan Engler 2014 eine Motion für eine punktuelle JSG-Revision ein, sagte aber klar dazu: "Es stehen Massnahmen zur Regulierung eines Wolfsbestandes im Vordergrund bei Tieren, die sich an ausreichend geschützte Herden oder Weiden wagen oder das scheue Verhalten gegenüber dem Menschen zu verlieren beginnen". Deshalb waren sich bei der Motion Engler erneut alle einig: der Ständerat einstimmig, der Nationalrat mit grosser Mehrheit von 151 zu 17. Eine kleine Revision von Artikel 7 des JSG hätte – wie von Engler verlangt – genügt, um die Motion zu erfüllen.
Der Entwurf des Bundesrats
Mit ganzen 23 Änderungspunkten kam der Entwurf des Bundesrats zur Teilrevision des JSG in die Vernehmlassung. Mit Punkten, die weder gefordert noch diskutiert worden waren, wie beispielsweise die neue Kompetenz der Kantone, die Regulierung von Beständen geschützter Arten abschliessend zu beschliessen. Gegen den bewährten Kompromiss "Schutz beim Bund, Jagd bei den Kantonen". Davon profitiert weder die Jagd noch der Naturschutz.
Nach einem endlosen Hin und Her zwischen den Kammern zerstückelten unzählige Mehrheits-, Minderheits- und Einzelanträge das Gesetz und verwandelten es in ein missratenes Jagdgesetz.
Das Referendum
Pro Natura, BirdLife Schweiz, Gruppe Wolf Schweiz, WWF Schweiz und Zoo Schweiz haben sich dagegen zur Wehr gesetzt. Am 8. Oktober 2019 starteten sie das Referendum gegen die geplanten Änderungen des Jagdgesetzes. Sie stiessen in der Bevölkerung auf grosse Unterstützung, allein in den ersten sieben Wochen der Unterschriftensammlung kamen über 70’000 Unterschriften zusammen. Bis zur Einreichung des Referendums bei der Bundeskanzlei am 13. Januar 2020 waren es sogar 100'000, davon 65'000 beglaubigte.
Die Abstimmung
Die Schweizer Bevölkerung hat am 27. September 2020 über die Revision des Jagdschutzgesetzes abgestimmt. Das Resultat war ein riesen Erfolg für die Natur und die Wildtiere: 51,9% der Stimmberechtigten haben das missratene Jagdgesetz abgelehnt.
Besonders gravierende Punkte in der Revision des Jagdgesetzes
Künftig kann man unliebsame, bedrohte Tiere töten, noch bevor sie Schaden angerichtet haben. Allein ihre Existenz reicht aus, um sie dezimieren zu dürfen. Technokratisch wird von «Regulation» gesprochen.
War es früher der Bund, der den Abschuss bundesrechtlich geschützter Tiere genehmigen musste, sollen in Zukunft die Kantone über solche Abschüsse entscheiden dürfen. Wildlebende Tiere kennen jedoch keine Kantonsgrenzen.
Die Liste an geschützten Tieren, die geschossen werden können (aktuell Steinbock und Wolf), kann der Bundesrat erweitern. Dies ohne Parlamentsbeschluss oder Volksabstimmung. Die parlamentarische Debatte zum Jagdgesetz zeigte, wie viele weitere geschützte Tierarten betroffen sein dürften: Biber, Luchs, Fischotter, Höckerschwan, Graureiher und Gänsesäger droht ebenfalls der Abschuss.
Argumente der Gegner
Bedrohte Tierarten werden mangelhaft geschützt
Das revidierte Jagdgesetz bringt wildlebende Tierarten noch stärker in Bedrängnis. Geschützte Tiere können abgeschossen werden, ohne dass sie je einen Schaden angerichtet haben. Selbst in Wildtierschutzgebieten wird geschützten Tieren nachgestellt. Statt den Umgang mit dem Wolf pragmatisch zu regeln, gefährdet das neue Gesetz den Artenschutz in der Schweiz. Nur ein Nein sichert den Schutz von Biber, Höckerschwan, Luchs und weiteren Tierarten.
Unnötig und kompliziert
Zahlreiche neue Bestimmungen sind unnötig und kompliziert. Schon mit dem geltenden Gesetz können die Kantone - wo nötig - Einzeltiere geschützter Arten abschiessen. Sie können mit Zustimmung des Bundes heute schon ganze Bestände geschützter Arten regulieren.
Abschüsse auf Vorrat
Das revidierte Jagdgesetz macht Abschüsse "auf Vorrat" möglich: So können Tiere geschützter Arten in namhafter Zahl geschossen werden, ohne dass sie je Schäden angerichtet hätten und ohne dass zumutbare Massnahmen (z. B. Herdenschutz) ergriffen wurden. Sie werden geschossen, einfach, weil sie da sind.
Biber, Luchs, Schwan etc. in Gefahr
Geschützte Tierarten können vom Bundesrat jederzeit auf die Liste der regulierbaren Arten gesetzt werden, ohne dass das Volk oder das Parlament etwas dazu sagen kann. Der Bundesrat kann z. B. Biber, Luchs, Fischotter, Graureiher oder Höckerschwan als regulierbar erklären. Der Schutz dieser Tiere darf aber nicht verwässert werden.
Verpasste Möglichkeiten
Bedrohte Arten wie Feldhase, Birkhahn, Schneehuhn und Waldschnepfe gehören unter Schutz gestellt – stattdessen können sie weiterhin gejagt werden. Auch die Abschaffung der grausamen und jagdlich nicht notwendigen Baujagd auf den Fuchs wurde verpasst. Lauter ungenutzte Möglichkeiten, um das Jagdgesetz zeitgemäss, basierend auf den modernen, weiterentwickelten Wissenstand über die Tiere sowie ihre Bedeutung im Zusammenhang mit unserem Ökosystem, zu revidieren.
Bergwald schützen
Luchs und Wolf verhindern den übermässigen Verbiss des Jungwaldes durch Hirsch und Reh. Sie sichern als Teil des Ökosystems artenreiche und stabile Schutzwälder. Die Tiere verfrüht zu regulieren, schadet dem Wald und ist aus forstlicher Sicht deshalb kontraproduktiv.
Verantwortung
Auch viele Jäger sagen Nein!
Das "Komitee Jäger für Artenschutz" sagt:
"Wir als Teil der Jägerschaft legen seit Jahrzehnten Wert darauf, nicht nur als Totschiesser und Nutzer wahrgenommen zu werden, sondern auch als Schützer der Natur. Wir lieben die Natur und ihre Flora und Fauna. Verantwortungsbewusste Jäger setzen sich nicht nur für jagdbare, sondern auch für geschützte Wildtiere ein. Eine Schwächung des Artenschutzes ist nicht in unserem Sinne. Wir sagen deshalb am 27. September 2020 überzeugt Nein zum missratenen Jagdgesetz!"
So sieht es ProTier
Die Revision des Jagdgesetzes ist ein trauriger Rückschritt im Artenschutz, den wir nicht einfach akzeptieren wollen.
Ein "Nein" sichert den Artenschutz und verhindert einen Wildwuchs von kantonal verschiedenen Lösungen beim Umgang mit geschützten Tierarten. Das neue Parlament kann danach ein ausgewogenes Gesetz schaffen, das den Schutz wildlebender Tiere und eine pragmatische Regulierung des Wolfes beinhaltet.
ProTier ruft alle stimmberechtigten Personen dazu auf, das revidierte Jagdgesetz abzulehnen.
Weiterführende Links
Offizielle Webseite der Gegner: www.jagdgesetz-nein.ch
Facebook-Seite der Gegner: www.facebook.com/JagdgesetzNein
Webseite des Komittees Jäger für Artenschutz: www.jagdschutzgesetz.ch