Stopfleber-Initiative
Das Mästen und die Produktion von Stopfleber (Foie gras) ist in der Schweiz seit über 40 Jahren verboten, der Import dieser tierquälerisch erzeugten Produkte aber weiterhin erlaubt. Die Stopfmast setzt Enten und Gänse einem massiven Leiden aus.
Mit jährlich 200’000 kg importierter Gänseleber gehört die Schweiz zu einem der Hauptimporteure. Jedes Jahr werden allein für den Schweizer Markt 400’000 Enten und 12’000 Gänse getötet.
Es kann nicht sein, dass den Schweizer Produzenten unter Strafandrohung verboten wird Stopfleber zu produzieren, diese aber von ausländischen Produzenten hergestellt und importiert werden darf.
Die Enten werden gezwungen, zwei- bis dreimal am Tag in nur 3 Sekunden bis zu 1 kg Futter pro Fütterung aufzunehmen.
Der Initiativtext
«Ja zum Importverbot für Stopfleber (Stopfleber-Initiative)»
Die Bundesverfassung1 wird wie folgt geändert:
Art. 80 Abs. 2ter 2
2ter Die Einfuhr von Stopfleber und Stopfleberprodukten ist verboten.
Art. 197 Ziff. 153
15. Übergangsbestimmung zu Art. 80 Abs. 2ter (Verbot der Einfuhr von Stopfleber)
Die Bundesversammlung erlässt die Ausführungsbestimmungen zu Artikel 80 Absatz 2ter spätestens zwei Jahre nach dessen Annahme durch Volk und Stände. Treten die Ausführungsbestimmungen innerhalb dieser Frist nicht in Kraft, so erlässt der Bundesrat die Ausführungsbestimmungen in Form einer Verordnung und setzt sie auf diesen Zeitpunkt hin in Kraft. Die Verordnung gilt bis zum Inkrafttreten der von der Bundesversammlung erlassenen Ausführungsbestimmungen.
¹ SR 101
² Die endgültige Nummerierung dieses Absatzes wird nach der Volksabstimmung von der Bundeskanzlei festgelegt; dabei stimmt diese die Nummerierung ab auf die anderen geltenden Bestimmungen der Bundesverfassung und nimmt diese Anpassung im ganzen Text der Initiative vor.
³ Die endgültige Ziffer dieser Übergangsbestimmung wird nach der Volksabstimmung von der Bundeskanzlei festgelegt.
Darum geht's
Wegen dem grossen Leiden, das Gänsen und Enten beim Mästen zugefügt wird, ist die Produktion von Stopfleber in der Schweiz seit über 40 Jahren verboten.
Die Prozedur des Mästens – dabei wird mehrmals täglich ein Metallrohr oder Schlauch in die Speiseröhre der Tiere eingeführt – verursacht schmerzhafte Verletzungen. Die Hälse von Tieren können dabei durchstochen (perforiert), Flügel gebrochen werden. Die erzwungene, schnelle Zunahme der Leber (Fettleber) führt dazu, dass die Lunge komprimiert wird und verursacht schwere Atem-, Nieren- und Kreislaufprobleme. Die Zwangsernährung gilt in der Schweiz als grausame Praxis gegenüber Tieren und erfüllt den Tatbestand der schweren Tierquälerei.
Mit jährlich 200 000 kg importierter Stopfleber ist die Schweiz eines der wichtigsten Importländer von diesen Produkten. Jedes Jahr werden allein für den Schweizer Markt 400 000 Enten und 12 000 Gänse gemästet und getötet.
Es ist scheinheilig, dass in der Schweizer die Produktion von Stopfleber unter Strafandrohung verboten ist, diese aber von ausländischen Produzenten hergestellt und importiert werden darf.
Ein Einfuhrverbot von Stopfleber und Stopfleberprodukten ist auch mit den internationalen Handelsverpflichtungen der Schweiz vereinbar. Alle Abkommen sehen Ausnahmen für Massnahmen vor, die zum Schutz der öffentlichen Sittlichkeit und des Lebens oder der Gesundheit von Tieren erforderlich sind.
So sind beispielsweise Einfuhrverbote für Robben-, Hunde- und Katzenfelle bereits gesetzlich verankert. Das höchste Gericht der Welthandelsorganisation (WTO) hat ausdrücklich anerkannt, dass der Schutz von Tieren Teil der öffentlichen Moral ist.
Fragen und Antworten
Was ist Stopfleber?
Stopfleber oder Foie gras ist eine durch Stopfmast verfettete Leber von Enten oder Gänsen.
Das Stopfen dauert in der Regel 2 bis 3 Wochen, während dieser Zeit wächst die Leber um bis das 10-fache an. Diese kulinarische Spezialität wird hauptsächlich in Frankreich produziert und während der Festtage am Jahresende konsumiert. Sie wird roh, halbgegart oder gebraten verzehrt.
Seit wann ist die Stopfmast in der Schweiz verboten?
In der Schweiz ist die Stopfmast seit mehr als 40 Jahren verboten. Mit dem ersten eidg. Tierschutzgesetz von 1978 wurde das Verbot der Stopfmast eingeführt.
Die Stopfmast ist in über 20 Ländern verboten, darunter Norwegen, Israel oder Argentinien. In der EU ist das Verbot vertraglich festgelegt, gilt aber nicht für Frankreich, Belgien, Spanien, Ungarn und Bulgarien, mit der Begründung, es handle sich um eine «gängige Praxis».
Warum ist Stopfmast verboten?
Die Stopfmast gilt als Tierquälerei. Sie besteht in der Zwangsernährung der Tiere mit sehr grossen Futtermengen bis zu 1 Kg pro Mast.
Die Stopfmast führt zu einer starken Verfettung der Leber und zur Beeinträchtigung der Leberfunktion. Die Körpertemperatur der Tiere wird nicht mehr ausreichend reguliert. Weitere mögliche Folgen sind Durchfall und Hecheln (Hyperventilieren). Die krankhaft vergrösserte Leber erreicht fast das Zehnfache als eine normale Leber Die Tiere leiden unter Atemnot und können sich kaum noch fortbewegen.
Die Lungensäcke werden komprimiert, der Schwerpunkt des Tieres verlagert sich. Die verabreichten Futtermengen sind so gross, dass die Tiere nach einem Absetzen der Zwangsfütterung «etwa zwei Wochen lang jede Nahrungsaufnahme verweigern» (1). Foie gras oder Stopfleber ist also nichts anderes als das Ergebnis einer erzwungenen Erkrankung: einer Fettleber (lat. Steatosis hepatis).
Die unnatürlich rasche Gewichtszunahme führt bei zwangsernährten Vögeln zu einer 7- bis 20-mal höheren Sterblichkeitsrate als bei Vögeln, die normal gefüttert werden.
Nach einer gewissen Zeit sind die verursachten Schäden irreversibel und führen unweigerlich zum Tod: «Nach längerer Zwangsfütterung (15 bis 21 Tage) ist eine Erholung nicht mehr möglich. Die Fettleber der am Leben gehaltenen Tiere entwickelt sich zu einer Zirrhose.» Rund eine Million Enten sterben jedes Jahr noch während der Stopfmast. (1) «Caractéristiques anatomiques, physiologiques et biochimiques en relation avec la formation du foie gras chez les palmipèdes» J. C. Blum – INRA – in «Le point sur les facteurs de réussite du gavage» – 1993 – veröffentlicht vom französischen Institut für Geflügelzucht ITAVI.
Warum soll der Import von Stopfleber verboten werden?
Es ist ein Hohn gegenüber den Tieren und heuchlerisch, den Schweizer Landwirten die Produktion von Stopfleber unter Strafandrohung zu verbieten und gleichzeitig den Import solcher Produkte aus dem Ausland zuzulassen. Das bedeutet unter anderem eine unfaire Wettbewerbssituation für einheimische Produzenten. In mehreren Ländern, Staaten und Städten ist der Handel mit Stopfleber bereits verboten, so etwa in Indien, Kalifornien, Buenos Aires und bald auch in New York. Es ist auch moralisch falsch, ein Produkt zu konsumieren, für dessen Herstellung Tiere Qualen erleiden müssen.
Ist ein Verbot mit internationalem Recht vereinbar?
Ja, ein Verbot ist mit den internationalen Handelsverpflichtungen der Schweiz vereinbar. Sämtliche Vereinbarungen sehen Ausnahmen für Massnahmen vor, die zum Schutz der öffentlichen Sittlichkeit oder des Lebens und der Gesundheit von Tieren erforderlich sind. So ist auch bereits ein Einfuhrverbot für Robben-, Hunde- und Katzenfell gesetzlich verankert. Das höchste Gericht der Welthandelsorganisation (WTO) hat ausdrücklich anerkannt, dass der Schutz von Tieren Bestandteil der öffentlichen Sittlichkeit ist.
Wie viel Stopfleber wird in der Schweiz konsumiert?
Mit 200’000 kg Foie gras pro Jahr ist die Schweiz eines der wichtigsten Importländer von Stopfleber.
Jedes Jahr wird allein für den Schweizer Markt 400’000 Enten und 12’000 Gänse getötet. Gemäss einer im Winter 2018/2019 durchgeführten Umfrage (1) konsumieren 70 Prozent der Schweizerinnen und Schweizer keine Stopfleber.
Es gibt jedoch grosse regionale Unterschiede. Während in der Deutschschweiz nur 15 Prozent der Befragten Foie gras konsumieren, sind es in der Romandie 71 Prozent und im Tessin 49 Prozent.
Woher kommt die Stopfleber?
Frankreich ist der grösste Foie-gras-Produzent und für rund 3/4 der weltweiten Produktion verantwortlich. Mehr als 30 Millionen Enten und 256’000 Gänse werden dort jedes Jahr zwangsernährt und es werden rund 20’000 Tonnen Stopfleber erzeugt. Danach folgen Bulgarien und Ungarn mit je einigen Tausend Tonnen und Spanien mit rund 800 Tonnen. Die Produktion findet zu 97 Prozent in Europa statt.
Der Rest (einige Hundert Tonnen) stammt hauptsächlich aus China, den USA und der kanadischen Provinz Québec. Weltweit werden jährlich 25’000 bis 30’000 Tonnen Stopfleber produziert. Rund 96 Prozent der produzierten Stopfleber stammen von Enten.
Wird Stopfmast auch bei weiblichen Tieren angewendet?
Nein, bei den Enten werden nur die männlichen Tiere zwangsgefüttert. Die Leber der Weibchen ist kleiner und sehniger und somit in der Foie-gras-Produktion nicht erwünscht. Die weiblichen Tiere, die rund 35 Prozent der geschlüpften Küken ausmachen (1), haben für die Produzenten keinen Nutzen und werden getötet.
In Frankreich werden jedes Jahr mehr als 15 Millionen weibliche Entenküken in den ersten Lebenstagen lebendig geschreddert, zermahlen oder vergast. Dabei werden sie in eine Maschine geworfen, wo sie von zwei Walzen zerquetscht werden.
Auch zu schmächtige, kranke oder überzählige männliche Küken erfahren dieses Schicksal.
Seltener werden die Küken vergast. Dafür werden sie in einer Vorrichtung mit Kohlendioxid erstickt.
(1) Batellier F., Govoroun M., Brillard J. P., 2004. «Sex-ratio chez les oiseaux sauvages et domestiques», INRA productions animales, 17 (5), S. 365–372 365-372
Video über das Aussortieren und Beseitigen der Küken in der Brüterei:
In welchen Schritten läuft die Stopfleberproduktion ab?
Am ersten Tag in der Brüterei werden die Tiere nach Geschlecht sortiert. Anschliessend werden die männlichen Küken zum Mastbetrieb transportiert und dort auf die Stopfmast vorbereitet.
Die Aufzuchtphase läuft in drei Schritten ab:
- Anfangsphase: In den ersten drei bis vier Wochen werden die Tiere in einem Stall ohne Auslauf gehalten. Die Mastbetriebe können mehrere Tausend Enten halten. Das Futter ist frei verfügbar und die Tiere fressen mit fortschreitendem Wachstum täglich 30 bis 115 g.
- Wachstumsphase
- Vorbereitung auf die Stopfmast: In den nächsten acht bis zehn Wochen haben die Tiere in der Regel Auslauf. Die Futteraufnahme ist frei, aber zeitlich beschränkt. Die Verfütterung grosser Mengen und Nahrungsentzug wechseln sich ab. Das Ziel ist, die Elastizität der Speiseröhre für das Stopfen zu erhöhen. In dieser Phase nehmen die Tiere täglich 160 g bis 400 g Futter zu sich.
Nach drei Monaten sind die Enten ausgewachsen und können der Stopfmast zugeführt werden. Die anschliessende Stopfmastphase dauert 10 bis 14 Tage bei Enten und rund 18 Tage bei Gänsen. 90 Prozent der Tiere sind während dieser Phase in Batteriekäfigen eingesperrt. Enten werden zweimal täglich, Gänse in der Regel dreimal täglich zwangsernährt.
Wie wird die Zwangsfütterung ausgeführt?
Ein 25 cm langes Metallrohr wird bis zum Kropf in die Speiseröhre eingeführt und es wird eine grosse Futtermenge in die Tiere hineingestopft. Das Futter besteht aus Mais, Wasser und Zusatzstoffen. Die sehr energiereiche und unausgewogene Nahrung soll dafür sorgen, dass die Leber der Tiere möglichst schnell wächst. Bei jeder Zwangsfütterung werden 450 g bis 1 kg Futter in die Tiere hineingepumpt.
Können die Tiere nicht auch «von Natur aus» grosse Mengen fressen?
Zugvögel fressen vor ihrem Abflug über den Tag verteilt grössere Mengen, um Fettreserven unter der Haut, besonders im Brustbereich, zu speichern. Bei der Zwangsernährung werden den Vögeln aber sehr grosse Futtermengen innerhalb von wenigen Sekunden zugeführt, damit sich das Fett vor allem in der Leber ansammelt.
Die Mulard-Enten, die für die Stopfleberproduktion verwendet werden, sind zudem sterile, flugunfähige Hybriden und keine Zugvögel. Sie sind eine Kreuzung aus zwei Enten-Zuchtformen und wurden gezüchtet, weil sie rasch eine Fettleber entwickeln
Welche weiteren Produkte stammen aus der Stopfmast?
Auch Entenbrust (Magret) wird durch Stopfmast produziert. Weitere Stopfmastprodukte sind Gänse- und Enten-Confit. Weitere Stopfmastprodukte sind Gänse- und Enten-Confit.
Was fordert die Initiative «Ja zum Importverbot von Stopfleber» (Stopfleber-Initiative)?
Die Initiative will die Einfuhr von Stopfleber und Stopfleberprodukten in die Schweiz verbieten.
Sämtliche Texte und Bilder stammen von der Alliance Animale Suisse
Weitere Informationen sind hier verfügbar: www.stopfleber-initiative.ch/de