NEIN! Zum revidierten Jagdgesetz am 27. September 2020
Im September 2019 hat das Parlament das revidierte Jagdgesetz endgültig verabschiedet. Die Revision befriedigt offensichtlich niemanden vorbehaltlos und so wurde gegen das Gesetz erfolgreich das Referendum ergriffen.
29. April 2020
Die Abstimmung ist wegen Corona vom 17. Mai auf den 27. September 2020 verschoben worden.
Eine als moderate Teilrevision gestartete Gesetzesarbeit gefährdet nach der ungenügenden Arbeit des Parlaments den Artenschutz als Ganzes und hat zu einem unausgewogenen Resultat geführt. Die Natur, geschützte Säugetiere und Vögel sowie der Tierschutz kommen noch mehr unter Druck. Die Gesetzesrevision zum eidgenössischen Jagd- und Schutzgesetz (JSG) schiesst weit über das ursprüngliche Ziel des pragmatischen Umgangs mit dem Wolf hinaus.
Besonders gravierende Punkte im missratenen Jagdgesetz
1. Künftig kann man unliebsame, bedrohte Tiere töten, noch bevor sie Schaden angerichtet haben. Allein ihre Existenz reicht aus, um sie dezimieren zu dürfen. Technokratisch wird von «Regulation» gesprochen.
2. War es früher der Bund, der den Abschuss bundesrechtlich geschützter Tiere genehmigen musste, sollen in Zukunft die Kantone über solche Abschüsse entscheiden dürfen. Wildlebende Tiere kennen jedoch keine Kantonsgrenzen.
3. Die Liste an geschützten Tieren, die geschossen werden können (aktuell Steinbock und Wolf), kann der Bundesrat erweitern. Dies ohne Parlamentsbeschluss oder Volksabstimmung. Die parlamentarische Debatte zum Jagdgesetz zeigte, wie viele weitere geschützte Tierarten betroffen sein dürften: Biber, Luchs, Fischotter, Graureiher und Gänsesäger droht ebenfalls der Abschuss.
ProTier ruft alle stimmberechtigten Bürger dazu auf, das revidierte Jagdgesetz am 27. September abzulehnen.
Weiterführende Links
Mehr zum revidierten Jagdgesetz
Offizielle Webseite der Gegner: www.jagdgesetz-nein.ch