Erste Fall von Vogelgrippe in diesem Winter
Im Kanton Zürich wurde der erste Fall von Vogelgrippe in diesem Winter nachgewiesen. Dies teilt das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) in ihrer gestrigen Medienmitteilung mit. Das BLV hat weiter einige Verhaltensregeln veröffentlicht.
Bei einem Graureiher und einem Pfau im Kanton Zürich wurde das Vogelgrippe-Virus nachgewiesen. Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV bereitet zusammen mit den kantonalen Veterinärbehörden Massnahmen zum Schutz des Hausgeflügels in der betroffenen Umgebung vor. Dies ist der erste Fall von Vogelgrippe in der Schweiz in diesem Winter. Das BLV weist dabei insbesondere auf grundsätzliche Verhaltensregeln für Geflügelhalter hin:
- Schützen Sie Futter- und Wasserstellen vor Wildvögeln.
- Halten Sie sich an die Biosicherheitsmassnahmen, das heisst: Wechseln Sie vor dem Betreten der Stallungen Schuhe und Überkleider und desinfizieren Sie die Hände.
- Tiere dürfen weiterhin auf der Weide gelassen werden. Bereiten Sie sich aber darauf vor, dass der Auslauf der Tiere nötigenfalls überdacht werden muss oder die Tiere in den Stall geschlossen werden müssen.
- Überprüfen Sie bestehende Gitter auf Löcher.
- Personen, die Kadaver von Wildvögeln finden, werden gebeten, diese vorsichtshalber nicht zu berühren und den Fund einer Polizeistelle oder der Wildhut zu melden.
Der vollständige Bericht des BLVs kann hier nachgelesen werden.