Jagdgesetz – Das Referendum naht!
Die Revision des Jagdgesetzes ist ein klarer Rückschritt im Tier- und Artenschutz. ProTier unterstützt daher das Referendum gegen diese Vorlage.
20. September 2019
Nach einem langwierigen Einigungsprozess präsentiert das Parlament eine Revision des Jagdgesetzes, die den Artenschutz in der Schweiz massiv abbaut. Das revidierte «Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz einheimischer Säugetiere und Vögel» (JSG) schützt vor allem etwas: die Interessen der Landwirtschaft und die Jagd- und Fischereierträge. Geschützte Tierarten sollen demnach in Zukunft auf Vorrat abgeschossen werden können – einfach weil sie da sind. Das in einer Zeit, in der das Artensterben und der Biodiversitätsverlust so akut sind, wie nie zuvor. Pro Natura, WWF Schweiz, BirdLife Schweiz und Gruppe Wolf Schweiz werden deshalb zusammen mit weiteren Organisationen das Referendum gegen dieses missratene Gesetz ergreifen.
Besonders gravierende Punkte im missratenen Jagdgesetz
1. Künftig kann man unliebsame, bedrohte Tiere töten, noch bevor sie Schaden angerichtet haben. Allein ihre Existenz reicht aus, um sie dezimieren zu dürfen. Technokratisch wird von «Regulation» gesprochen.
2. War es früher der Bund, der den Abschuss bundesrechtlich geschützter Tiere genehmigen musste, sollen in Zukunft die Kantone über solche Abschüsse entscheiden dürfen. Wildlebende Tiere kennen jedoch keine Kantonsgrenzen.
3. Die Liste an geschützten Tieren, die geschossen werden können (aktuell Steinbock und Wolf), kann der Bundesrat erweitern. Dies ohne Parlamentsbeschluss oder Volksabstimmung. Die parlamentarische Debatte zum Jagdgesetz zeigte, wie viele weitere geschützte Tierarten betroffen sein dürften: Biber, Luchs, Fischotter, Graureiher und Gänsesäger droht ebenfalls der Abschuss.
ProTier unterstützt das Referendum und freut sich über möglichst viele Unterschriften.
Weiterführende Links
Mehr zum revidierten Jagdgesetz
Offizielle Webseite: www.jagdgesetz-nein.ch
Pro Natura: www.pronatura.ch
WWF: www.wwf.ch