Revidierte Tierschutzverordnung: Neue Importregelung für Hundewelpen

Datum: 05. February 2025
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Am 1. Februar 2025 trat die revidierte Tierschutzverordnung (TSchV) in Kraft. Mit dem Verbot von gewerbsmässigem Import von Hundewelpen unter 15 Wochen passt sich die Schweiz den EU-Standards an. Zwar begrüsst ProTier diese Verschärfung des Tierschutzgesetzes, doch die Massnahme verfehlt trotzdem ihr Ziel. Denn statt den Handel komplett zu unterbinden, verlagert die Schweiz die Verantwortung an die Behörden über die Grenze hinaus – ein Vorteil für skrupellose Welpenhändler:innen.

Ab dem 1. Februar 2025 gilt in der Schweiz ein Verbot für den gewerblichen Import von Hundewelpen unter 15 Wochen. Auch Privatpersonen dürfen keine Welpen unter 15 Wochen mehr einführen, wenn sie diese weiterverkaufen oder weitervermitteln wollen. Allerdings gibt es eine Ausnahme: Wer einen Welpen für den eigenen Besitz importieren möchte, darf dies weiterhin tun, sofern das Tier persönlich im Ausland abgeholt wird. Der Bund sieht in dieser Regelung eine Verbesserung des Tierschutzes. Insbesondere soll verhindert werden, dass sehr junge, krankheitsanfällige Welpen unter schlechten Bedingungen quer durch Europa transportiert werden.

Ein fragwürdiges Einfallstor für illegale Welpenhändler:innen

Ursprünglich sollte eine Nachweispflicht sicherstellen, dass importierte Welpen aus seriösen Zuchtbetrieben stammen. Doch nach der Vernehmlassung der Tierschutzverordnung wurde diese Auflage wieder gestrichen. Damit entfällt eine entscheidende Kontrolle: Käufer:innen müssen nicht mehr belegen, woher das Tier stammt. Die Konsequenz? Zwielichtige Händler:innen könnten sich diese Lücke zunutze machen. Schon heute ist es gängige Praxis, dass Welpen auf Parkplätzen oder in grenznahen Gebieten von dubiosen Verkäufer:innen an neue Besitzer:innen übergeben werden. Ohne verpflichtende Herkunftsnachweise dürfte dieses Vorgehen noch einfacher werden.

Nicht nur die fehlende Nachweispflicht erleichtert den unseriösen Handel. Auch die Tatsache, dass privat importierte Hunde nicht mehr im europäischen Tierhandelsregister TRACES erfasst werden müssen, spielt den Händler:innen in die Karten. Für sie bedeutet das weniger Bürokratie, weniger Kosten – und ein geringeres Risiko, von den Schweizer Behörden für illegale Praktiken belangt zu werden. Gleichzeitig müssen Privatkäufer:innen Einfuhrzoll bezahlen, was den Reiz erhöht, auf inoffizielle, möglicherweise illegale Angebote auszuweichen.

Ein Schritt in die richtige Richtung

ProTier und zahlreiche weitere Schweizer Tierschutzorganisationen kritisieren vor allem die fehlende Herkunftsnachweispflicht. Auch eine Verbesserung wäre, mehr finanzielle und personelle Ressourcen bei den Veterinärämtern, um die Kontrolle von Zuchtbetrieben zu verstärken. Die 15-Wochen-Regelung ist zwar ein Schritt in die richtige Richtung, jedoch bei weitem nicht ausreichend, um den illegalen und äusserst verwerflichen Welpenhandel wirksam zu bekämpfen.

Illegaler Welpenhandel

Der illegale Welpenhandel ist ein wachsendes Problem, bei dem Hunde unter unhygienischen Bedingungen gezüchtet, zu früh von ihren Müttern getrennt und oft krank verkauft werden. In Europa werden monatlich etwa 50.000 Welpen illegal gehandelt, viele davon ohne Registrierung. Auch in der Schweiz begünstigt die hohe Nachfrage den illegalen Handel, insbesondere über Online-Plattformen. Käufer werden oft über die Herkunft und den Gesundheitszustand der Tiere getäuscht. Um diesen Handel einzudämmen, benötigt es strengere Auflagen und Hürden, um mit Hunden zu handeln. Wir empfehlen Hunde aus Schweizer Tierheimen oder seriösen Organisationen zu adoptieren und verdächtige Angebote den Behörden gemeldet werden.