Revidierte Tierschutzverordnung: Verbot von Kükentöten

Datum: 18. February 2025
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Ebenfalls mit der revidierten Tierschutzverordnung tritt per 1. Februar das Verbot vom Kükentöten in Kraft. Künftig ist das Kükentöten in der Schweiz also nicht mehr erlaubt.

Ein Schritt in die richtige Richtung

Seit Anfang 2020 ist das Schreddern von Küken in der Schweiz verboten, doch das Töten selbst blieb bestehen. Jährlich überleben rund drei Millionen männliche Legeküken – darunter schätzungsweise 600'000 Bioküken – ihren ersten Tag nicht, da sie wirtschaftlich nicht verwertbar sind. Sie werden mit Gas betäubt und getötet, anschliessend entweder in Biogasanlagen zur Energiegewinnung genutzt oder als Futter für Zootiere und Greifvögel verwertet. Vor diesem Hintergrund hat die Branche beschlossen, aus der Praxis des Kükentötens auszusteigen.

Dank neuer Methoden ist es inzwischen möglich, das Geschlecht bereits im Ei zu bestimmen. So können männliche Eier frühzeitig aussortiert werden, noch bevor sie ausgebrütet werden. Wir begrüssen diesen Schritt in Richtung Verbesserung des Tierwohls von sogenannten "Nutztieren" zwar, wünschen uns aber Massnahmen, die weitergehen. Denn das Problem vom Kükentöten verlagert sich so einfach ins Ei. Eier aus der Massenindustrie bleiben ein Leidprodukt.

Wir empfehlen deshalb, sich für vegane Ei-Alternativen zu entscheiden oder den Konsum von tierischen Produkten zumindest zu reduzieren und sich über die Haltungsbedinungen zu informieren.

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Leckere, einfache klassische Gerichte, die Ihnen zeigen, wie vielfältig und genussvoll eine Ernährung ohne tierische Produkte sein kann. Durch eine vegane Ernährung leisten Sie nicht nur einen wichtigen Beitrag zum Tierwohl, sondern auch zum Klimaschutz und Ihrer eigenen Gesundheit.