Revidierte Tierschutzverordnung: Verbot von Schwanzkürzen

Datum: 05. February 2025
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Seit dem 1. Februar 2025 gilt die revidierte Tierschutzverordnung. Dazu gehört das Verbot, bei Lämmern den Schwanz zu kürzen ohne Betäubung. Das Coupierverbot ist bei vielen anderen Tierarten bereits seit langer Zeit der Fall.

Ein Schritt in die richtige Richtung

Stattdessen sollen Schafe mit natürlich kürzeren Schwänzen gezüchtet werden. Um Schafzüchter:innen die Möglichkeit zu geben, durch gezielte Zucht kürzere Schwänze zu fördern, wurde eine (unserer Meinung nach fragwürdige) Übergangsfrist von 15 Jahren bis zum Jahr 2040 festgelegt. Bis dahin dürfen fachkundige Personen Lämmern bis zum 7. Lebenstag unter bestimmten Bedingungen weiterhin die Schwänze kürzen.

Wir begrüssen zwar, dass für diese schmerzhafte Vorgehensweise nun ein Verbot ausgesprochen wurde. Wir teilen aber die Meinung von der Stiftung für das Tier im Recht und betrachten das Schweizer Tierschutzrecht weiterhin als Kompromiss, der zulasten der Tiere geht.

Kein Schwanzkupieren ohne Betäubung

In vielen Ländern ist das Kupieren der Schwänze bei Lämmern langschwänziger Schafrassen eine gängige Praxis. Dies geschieht vor allem, um einem Befall mit Fliegenmaden vorzubeugen, der durch Kotverschmutzung im Analbereich langer Schwänze begünstigt wird. Auch in der Schweiz wurden bis vor kurzem Lämmern in den ersten Lebenstagen üblicherweise die Schwänze gekürzt. Diese Praxis geriet jedoch zunehmend in die Kritik, da der Eingriff für die Lämmer schmerzhaft ist und langfristige Folgen haben kann. Im Jahr 2022 nahm der Ständerat die von Meret Schneider eingereichte Motion «Kein Schwanzkupieren ohne Betäubung» an.