Jagdgesetz – Referendum kommt zustande

In nur zwei Monaten haben die Umwelt- und Tierschutzorganisationen mehr als 70'000 Unterschriften gegen das missratene Jagdgesetz gesammelt. Jetzt hat das Volk das letzte Wort.

 

29. November 2019
Der grosse Erfolg der Naturschutzorganisationen beweist, dass auch die Bevölkerung mit dieser Revision nicht einverstanden ist. In einer Zeit des Biodiversitätsverlusts und des Artensterbens stellt das revidierte Jagdgesetz einen klaren Rückschritt im Tier- und Artenschutz dar.
 

Besonders gravierende Punkte im missratenen Jagdgesetz

Bedrohte Tierarten werden mangelhaft geschützt
Das missratene Jagdgesetz bringt wildlebende Tierarten noch stärker in Bedrängnis. Geschützte Tiere können abgeschossen werden, ohne dass sie je einen Schaden angerichtet haben. Selbst in Wildtierschutzgebieten wird geschützten Tieren nachgestellt. Statt den Umgang mit dem Wolf pragmatisch zu regeln, gefährdet das neue Gesetz den Artenschutz in der Schweiz. Nur ein Nein sichert den Schutz von Biber, Höckerschwan, Luchs und weiteren Tierarten.

Unnötig und kompliziert
Zahlreiche neue Bestimmungen sind unnötig und kompliziert. Schon mit dem geltenden Gesetz können die Kantone, wo nötig, Einzeltiere geschützter Arten abschiessen und somit ganze Bestände geschützter Arten regulieren

Abschüsse auf Vorrat
Das revidierte Jagdgesetz macht Abschüsse «auf Vorrat» möglich: So können Tiere geschützter Arten in namhafter Zahl geschossen werden, ohne dass sie je Schäden angerichtet hätten und ohne dass zumutbare Massnahmen (z. B. Herdenschutz) ergriffen wurden. Sie werden geschossen, einfach, weil sie da sind.

Biber, Luchs, Schwan etc. in Gefahr
Geschützte Tierarten können vom Bundesrat jederzeit auf die Liste der regulierbaren Arten gesetzt werden, ohne dass das Volk oder das Parlament etwas dazu sagen können. Der Bundesrat kann z. B. Biber, Luchs, Fischotter, Graureiher oder Höckerschwan als regulierbar erklären. Der Schutz dieser Tiere darf aber nicht verwässert werden.

Feldhasen endlich schützen
Bedrohte Arten wie Feldhase, Birkhahn, Schneehuhn und Waldschnepfe gehören unter Schutz gestellt – stattdessen können sie weiterhin gejagt werden. Auch die Abschaffung der grausamen und jagdlich nicht notwendigen Baujagd auf den Fuchs wurde verpasst. Lauter vertane Chancen, das Jagd- und Schutzgesetz auf die Höhe der Zeit zu bringen.

Bergwald schützen
Luchs und Wolf verhindern den übermässigen Verbiss des Jungwaldes durch Hirsch und Reh. Sie sichern als Teil des Ökosystems artenreiche und stabile Schutzwälder. Die Tiere verfrüht zu regulieren, schadet dem Wald und ist aus forstlicher Sicht deshalb kontraproduktiv.

Weiterführende Links

Mehr zum revidierten Jagdgesetz
Offizielle Webseite: www.jagdgesetz-nein.ch
Pro Natura: www.pronatura.ch
WWF: www.wwf.ch