Kein Import von tierquälerisch erzeugten Pelzprodukten
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20. Mai 2021
Tierquälerei
Die im Ausland üblichen Methoden der Pelztierjagd (Tellereisen, Schlingen- und Totschlagfallen) sowie die Haltungsbedingungen (enge Käfige mit Drahtgitter-Böden) in kommerziellen "Pelztierfarmen" – aus denen 85% der Pelze stammen – erfüllen nach Massstab des Schweizer Tierschutzgesetzes klar den Tatbestand der Tierquälerei.
Tötung
Dasselbe gilt für die Tötung: Eine Pflicht zur vorgängigen Betäubung gibt es meist nicht. Um das Fell nicht zu beschädigen und da Arbeiter*innen unter Zeitdruck stehen, werden die Tiere brutal erschlagen, vergiftet, vergast, erwürgt oder per Stromschlag getötet – oder noch bei Bewusstsein gehäutet. Diese Tötungsmethoden gelten auch in Europa. Die gängigen Formen der Pelzgewinnung widersprechen damit grundlegenden Wertvorstellungen der schweizerischen Bevölkerung.
Umweltbelastung
Entgegen der allgemeinen Auffassung, Pelz sei ein "natürliches" Produkt, ist dessen Verarbeitung ein hochgiftiger, chemischer Prozess. Bei der Verarbeitung muss zunächst die rohe Haut eines Tieres nach dem Häuten mit einer Mischung aus Chemikalien behandelt werden, um das Fell vor Verfall und Zersetzung zu schützen. Diese Chemikalien müssen danach entsorgt werden und gelangen dabei oft ins nächste Gewässer. Dies bedeuteten schlimme Arbeitsbedingungen und eine massive Umweltbelastung. [1] Da es in Europa fast keine Gerbereien gibt – eben, weil dies ein so hochgiftiger Prozess ist – werden die allermeisten Pelze zur Verarbeitung nach China geflogen. Dies schlägt sich zusätzlich in der Ökobilanz des Pelzes nieder.
Gesundheitliche Gefahr für Konsument*innen und Arbeiter*innen
Untersuchungen haben gezeigt, dass Pelzprodukte mit einer Reihe gesundheitlich bedenklicher chemischer Giftstoffe (z.B. Formaldehyd und Chrom 6) belastet sind. So auch Kinderkleidung. [2] Diese sind eine gesundheitliche Gefahr für Konsument*innen sowie Arbeiter*innen.
Pelzdeklarationsverordnung (PDV)
Seit 2014 ist die PDV in der Schweiz in Kraft – mit dem Ziel den Verkauf von Pelz zu vermindern. Diese wird jedoch selten korrekt umgesetzt: 70% der kontrollierten Geschäfte deklarieren nach wie vor ungenügend oder gar nicht. Stichproben von Behörden, Tierschutzorganisationen und Medien haben ebenfalls gezeigt, dass Konsumenten bei kritischen Fragen zur Pelzproduktion häufig gezielt in die Irre geführt und so zum Kauf animiert werden. [3] Eine Revision der PDV sieht nun vor, die Bezeichnung "Herkunft unbekannt" einzuführen, was bei Produkten wie Eier oder Fleisch undenkbar wäre. Auch die Bezeichnungen "Einzel-" und "Gruppenhaltung" sagen nichts über eine tiergerechte Haltungsform aus.
Selbst eine optimal ausgestaltete und umgesetzte Deklarationspflicht könnte nicht verhindern, dass tierquälerische gewonnene Pelzwaren weiterhin eingeführt und verkauft werden.
Deshalb kann nur ein Pelzimportverbot verhindern, dass tierquälerisch erzeugte Pelzprodukte ihren Weg in Schweizer Läden finden.
Weiterführende Links
Alles was Du über Pelz wissen solltest
Pelz in der Schweizer Politik